Ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit ist die Erstellung bzw. Prüfung von Verträgen. Es ist sehr wichtig, dass Ihre Interessen rechtsgültig im Vertrag verankert und nicht anfechtbar sind. Die rechtliche Unterstützung wird daher oft unumgänglich. Wir gestalten daher Ihre Verträge so, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Wir beraten Sie gerne im Bereich des allgemeinen und besonderen Schuldrecht mit seinen unterschiedlichen Vertragsarten: Kaufverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge usw. Wir prüfen Ihre Gewährleistungsrechte wegen Sachmängel wie bspw. Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderungsrecht bzw. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche sowie Ihre Rechte aus der Garantie. Bei Mietverträgen prüfen wir, ob ein Mietmängel vorliegt, der Sie zur Geltendmachung Ihrer Ansprüchen berechtigt. Das sind insbesondere Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche, Recht auf Minderung der Miete bzw. Kündigung. Wir beraten sowohl Unternehmer als auch Privatleute