Schwerpunkt im Mietrecht:
● Fristgemäße und fristlose Kündigung des Mietvertrages
● Mietverträge (Gewerblich/Privat)
Im Mietrecht vertreten wir Vermieter und Mieter sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Ihr Mandat wird unter Einbeziehung der neuesten Rechtssprechung umfassend bearbeitet. Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig Mietminderung wegen Mietmängeln, Schadensersatzansprüche, Unstimmigkeiten hinsichtlich der Betriebskostenabrechnungen, Kündigungen wegen Eigenbedarf, außerordentliche Kündigungen z.B wegen Zahlungsverzug, Räumungsklagen, Lärmbelästigungen durch Nachbarn, Schönheitsreparaturen, Fragen zur Mieterhöhung, Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen über Wohnräume sowie Gewerberäume, Rückzahlung der Kaution bei Auszug, Fragen zum Vermieterpfandrecht